Hebamme
Veronica Franchi
Email: fraveronika90@gmail.com
Mobil: +4917634545739
Behandlungsvertrag gem. §630a BGB
über die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe
zwischen Frau ________________________________ nachfolgend Leistungsempfängerin genannt und der Hebamme Veronica Franchi nachfolgend Hebamme genannt.
Liebe Schwangere,
schön, dass Sie sich für eine Hebammenbetreuung bei mir entschieden haben. Dieser Behandlungsvertrag gibt Ihnen wichtige Informationen, damit eine gute Zusammenarbeit sicher gestellt werden kann.
Es handelt sich hier um ein privatrechtliches Rechtsverhältnis.
Leistungen
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Die Leistungen werden von mir direkt mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Folgende Leistungen werden von den Krankenkassen in der unten genannten Häufigkeit übernommen und aktuell von mir angeboten (untenstehend „die Höchstgrenzen“):
ein Vorgespräch mit Basisdatenerhebung pro Schwangerschaft
12 Beratungen in der Schwangerschaft (telefonisch oder persönlich)
Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen
Wochenbettbetreuung in eurem Zuhause (In den ersten 10 Tagen nach Geburt kann dies maximal 20-mal erfolgen. Hier wären also sogar zwei Besuche am Tag möglich. Vom 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche sind weitere 16 Kontakte möglich, jedoch wird täglich nur ein Kontakt von den Krankenkassen bezahlt.)
Für die Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings sind von der 12. Lebenswoche bis zum 9. Lebensmonat weitere 8 Kontakte abrechenbar.
Nach der Geburt des Kindes informieren Sie mich bitte innerhalb von 12 Stunden. Sowie ein weiteres Mal, wenn der Tag der Entlassung feststeht, damit wir alle weiteren Termine gemeinsam planen können.
Der erste Besuch erfolgt üblicherweise am ersten oder zweiten Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Auch nach einer ambulanten Geburt findet eine Betreuuung durch die Hebamme statt. Ist dies geplant, müssen die Durchführung der U2 und die Entnahme des Stoffwechselscreenings mit dem Kinderarzt im Vorfeld besprochen werden.
Gerne findet auch eine weitere Betreuung nach Ablauf des Wochenbetts bis zum Ende der Stillzeit statt. Bei Fragen und Problemen steht die Hebamme weiterhin zur Verfügung sowie zum Wiegen des Kindes oder ca. ab dem 5. Lebensmonat zur Beikost-Beratung.
Eigenanteil
In den folgenden Fällen werden die Kosten nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen und müssen privat in Rechnung gestellt werden:
Keine gültige Mitgliedschaft bei der von der Leistungsempfängerin genannten Krankenkasse.
Sollte die Hebamme zur vereinbarten Zeit die Leistungsempfängerin zu Hause nicht antreffen und die Leistungsempfängerin hat den Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt, wird dieser Aufwand mit derzeit gültigen Satz der Hebammen-Gebührenverordnung privat in Rechnung gestellt.
Falls Leistungen verschiedener Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.
Aktuelle Versichertendaten zur Abrechnung mit der Krankenkasse
Name der Krankenkasse: __________________________________
Nummer der Krankenkasse: ________________________________
Versichertennummer: _____________________________________
Ändert sich im Laufe der Betreuung das Versicherungsverhältnis oder die persönlichen Daten (z.B Familienname, Adresse, Telefonnummer) ist dies umgehend der Hebamme mitzuteilen.
Haftung
Ich hafte für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Ausgenommen sind Personenschäden. Für meine Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Wenn es aus meiner Sicht zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist, dass sie sich in entsprechende medizinische Betreuung zu begeben haben (Kinderarzt, Gynäkologe, Klinikum) werde ich ihnen dies unmissverständlich mitteilen und entsprechend dokumentieren. Sollten sie diesen
Anweisungen nicht Folge leisten, hafte ich nicht für hierdurch entstandene Schäden. Ebenso behalte ich es mir vor dann die weitere Betreuung abzulehnen. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Medizinische Unterlagen/ Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Personen sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an eine gegebenenfalls vertretende Hebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Erreichbarkeit
Die Hebamme bietet keine 24-Stunden-Erreichbarkeit.
Eine telefonische Erreichbarkeit besteht:
Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr
am Wochenende und an Feiertagen nur nach VereinbarungAußerhalb dieser Zeiten wenden sie sich (falls sie die Situation so dringlich einschätzen) an die nächstgelegene Klinik / Kinderärztliche Notfallambulanz.
Sollte die Hebamme kurzfristig (beispielsweise im Krankheitsfall) ausfallen, wird sie die Leistungsempfängerin frühestmöglich darüber informieren.
Planbare Abwesenheiten wie Urlaube werden durch die Hebamme kommuniziert. Eine Vertretung kann leider nicht immer durch die Hebamme selbst organisiert werden.
Es findet aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Kommunikation via Whats App statt.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email.
Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, der unterschiedlichen Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle kann die geplante Uhrzeit um +/- 30 Minuten variieren. Es ist leider nicht immer möglich, Sie vorher davon telefonisch zu informieren.
Widerrufsrecht
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Die Anmeldung für die Betreuung ist mit Unterzeichnen des Behandlungsvertrages verbindlich.
Kündigung des Behandlungsvertrages
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Alle bis dahin angefallenen Leistungen werden von der Hebamme abgerechnet.
Die Leistungsempfängerin hat alle genannten Punkte des Behandlungsvertrages gelesen, zur Kenntnis genommen und sich damit einverstanden erklärt.
Dazu hatte sie mindestens 24 Stunden Bedenkzeit.
Sonstige Regelungen
Mit ihrer Unterschrift erkennt die Leistungsempfängerin die Inhalte dieses Vertrages an. Sie erhält ein original Exemplar per Email. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Ich freue mich auf eine schöne und besondere Zeit mit Ihnen und Ihrer Familie.
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Ort, Datum Unterschrift der Hebamme
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Ort, Datum Unterschrift der Leistungsempfängerin